Ablauf

In fünf so genannten probatorischen Sitzungen findet in der Regel zunächst eine Diagnostik statt, in welcher u.a. ein umfassendes Bild der Beschwerden im Zusammenhang mit der jeweils individuellen Lebensgeschichte entworfen wird. Des Weiteren erörtern wir zusammen Ihre individuellen Veränderungswünsche und welche therapeutischen Verfahren in welchem Zeitrahmen realisierbar scheinen.

Ein weiterer Sinn dieser ersten Gespräche besteht darin, dass Therapeut und Patient einander kennenlernen und schließlich gemeinsam über eine Zusammenarbeit entscheiden.

Liegt eine „krankheitswertige Störung“ vor, ist also eine psychotherapeutische Behandlung indiziert, wird die Therapie bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt. Siehe "Kosten" (links im Menü).